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Anonymes Hinweisgebersystem

Gemäß EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die Whistleblower-Richtlinie muss bis zum 17.12.2023 umgesetzt werden. Betroffen sind Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl > 50 Mitarbeiter. Hier sehen Sie ein Beispiel eines anonymen Hinweisgebersystem. Durch das Absenden des Formulars generiert sich eine Referenznummer, als eindeutige Identifikation des Meldevorgangs.

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